
Viele Eigentümer von Liegenschaften undStockwerkeigentum wissen, dass sie (in den nächsten Jahren) eine neue Heizungbenötigen. Sie wissen auch, dass sich die gesetzlichen Vorschriften im Flussbefinden und eigentlich wollen sie sich umweltfreundlich verhalten.
Nur, was ist in dieser Situation zu beachten, ab wann werdenwelche Optionen verboten und was dies in ihrer konkreten Situation bedeutet,das wissen nur die Eigentümer, die sich informieren oder von ihrer Verwaltunginformiert werden. Sollten sie keiner dieser beiden Gruppen angehören, sind dienachfolgenden Gedanken interessant für sie.
Bundesgesetz über die Verminderung vonTreibhausgasemissionen
(CO2-Gesetz)
Am 13. Juni dieses Jahrs wird über das Referendumabgestimmt, welches gegen dieses Gesetz erhoben worden ist. Wird das Referendumabgelehnt, tritt eine ganze Reihe von Massnahmen
in Kraft, wobei für Liegenschaftseigentümer amwichtigsten ist, dass der CO2 Ausstoss der Liegenschaften in der Schweiz um 50%gegenüber 1990 vermindert werden soll.
Das bedeutet, dass ab 2023 Neubauten keine CO2-Emissionen aus fossilenBrennstoffen mehr verursachen dürfen, während Alt- oder Bestandbauten,die ab 2023 eine neue Heizung erhalten, maximal 20 kg CO2/m2/Jahrausstossen dürfen. Dieser Wert reduziert sich in den Folgejahren alle fünfJahre um 5 kg CO2/m2/Jahr.
Wenn man bedenkt, dass in der Schweiz zwei Drittelaller Gebäude mit fossilen Brennstoffen beheizt werden und sich vor Augen hält,dass die klassische 70er Jahr Liegenschaft mit Ölheizung aktuell über 50 kg CO2/m2/Jahrausstösst, wird deutlich wie viele Eigentümer, somit vielleicht auch Sie, vondieser Gesetzesänderung betroffen sein werden.
Immobilien im Kanton Zürich: Zürcher Energiegesetz
Zusätzlich und grundsätzlich unabhängig vom CO2 Gesetz wird nahezuzeitgleich ein zweites Gesetz verändert. Das Energiegesetz des Kanton Zürichwird an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEN 2014)angepasst. Dazu soll für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierungmöglichst wenig Energie benötigt werden. Neubauten sind künftig mitHeizungen auszurüsten, die am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen.
Beim Ersatz der Heizung in einem bestehendenGebäude dürfen grundsätzlich, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist,nur noch erneuerbare Energien (einschliesslich Biogas) eingesetzt werden. ImHärtefall kann ein Anteil von 10% erneuerbarer Energie ausreichen.
Nach intensiven Beratungen im Kantonsrat sieht esaktuell so aus, dass vor Ostern 2021 ein Kompromiss gefunden wurde, der einmögliches Referendum vermeidet und für das in Kraftsetzen des Gesetzes zum01.01.2022 sorgen wird.
Zeitplan und Wirtschaftlichkeit
Diejenigen Eigentümer, die aus wirtschaftlichen oderanderen Gründen in ihren bestehenden Liegenschaften eine konventionelle Öl-oder Gasheizung ersetzen möchten, sollten sich überlegen, ob sie noch in diesemJahr handeln.
Eigentümer, die sich noch nicht sicher sind, ob sieweiter mit fossilen oder mit erneuerbaren Energieträgern heizen wollen, solltendie Situation auch jetzt genauer ansehen. Für alle Eigentümer, die ohnehin auferneuerbare Energieträger setzen wollen, bleiben alle zeitlichen Optionenoffen.
Eigentümer und Mieter finanzieren gemeinsam
Es gibt aber auch wirtschaftlich gute Nachrichten fürEigentümer. Durch die Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht vonWohn- und Geschäftsräumen (VMWG) wurde in Art. 6c im Sommer 2020 dieMöglichkeit geschaffen, dass Vermieter und Mieter die Kosten für das Einsparenvon Energie zwischen sich aufteilen, anstatt dass der Eigentümer – wie bisher –alles allein trägt. Das hier neu geschaffenes Energiespar-Contracting (nicht zuverwechseln mit herkömmlichem Contracting; mehr Informationen: www.swissesco.ch)muss nicht überall passen, sollte aber auf jeden Fall angesehen werden,insbesondere von Eigentümern älterer Liegenschaften.
Fazit
Die beschriebenen, gesetzlichen Änderungen könnengrossen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften über Jahrehinweg haben. Aus diesem Grund sollten Eigentümer, insbesondere Vermieter, sichschnell über die Themen informieren und ihre Entscheidungen treffen.
Die Lelia Immobilien Verwaltung ist aktuell mit Kundenin Umsetzungsprozessen der oben beschriebenen Optionen und steht für Gesprächegerne zur Verfügung.
Über Lelia Immobilien
Die Lelia Immobilien GmbH ist eineLiegenschaftsverwaltung von Eigentümern für Eigentümer, sie verwaltetMehrfamilienhäusern in der Deutschschweiz.